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Intern Naturpark Altmühltal

Informationen zur touristischen Vermietung

Bei Ihnen steht leerer Wohnraum zur Verfügung und Sie möchten gerne wieder Leben im Haus haben und sich ein kleines Zubrot verdienen? Es sprechen viele Gründe für die Eröffnung einer Ferienwohnung in unserem schönen Naturpark Altmühltal. Gerne stehen wir Ihnen mit wichtigen Informationen und Hinweisen für die touristische Vermietung und die Vermarktung Ihrer Unterkunft zur Seite.

Paragraph-Bild von Pixabay

Rechtliche Grundlagen

Die Website mit den relevanten Informationen wird momentan vom DTV überarbeitet und steht bald wieder zur Verfügung.


Übersicht der rechtlichen Grundlagen für die Vermietung von Ferienunterkünften vom Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV):

  • Bau- und Mietrecht
  • Gewerberecht
  • Steuerrecht
  • Abgaben und Rundfunk
  • Personenbeförderung
  • Wettbewerbsrecht
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Steuern Ihrer Ferienwohnungen einreichen: Alles über die neue Anlage V-Fewo

Seit 2023 ist bei der Steuerklärung für Vermieter von Ferienwohnungen die Anlage V-FeWo zusätzlich zur Anlage V abzugeben. Die Überschusserzielungsabsicht wird dann angenommen, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr 75 % der ortsüblichen Vermietungszeit beträgt.

Die ortsüblichen Vermietungstage stellen kein Merkmal der Monatserhebung im Tourismus oder einer anderen amtlichen Statistik dar, weshalb das Bayerische Landesamt für Statistik hierzu leider keine Informationen vorliegen hat.

Nach Information durch die Finanzverwaltung stehen Angaben über ortsübliche Vermietungstage in der Regel bei Fremdenverkehrsämtern, Gemeinden, Städten oder Kurverwaltungen zur Verfügung. 

Leider ist uns eine genauere Auskunft bis dato nicht möglich. 

Impressum

Informationspflichten für touristische Betriebe

Überblick der Informationspflichten nach dem Deutschen Tourismusverband e. V. (DTV)

Informationszentrum Naturpark Altmühltal

Tourismus- und Kurbeitrag

Einige Orte im Naturpark Altmühltal erheben einen Kurbeitrag von Gästen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken in den Marktgemeinden aufhalten.

Für die Meldung der Kurbeitragspflichtigen sowie die Erhebung des Beitrages und die Übermittlung an die Stadt/Gemeinde sind die jeweiligen Vermieter/Inhaber verantwortlich.

Detailliertere Informationen erhalten Sie von Ihrer Touristinformation vor Ort.

Weiter zu den jeweiligen Kontaktdaten:

Online-Buchbarkeit

Machen Sie Ihre Ferienunterkunft online sichtbar auf den Websiten der örtlichen Touristinformation, des Naturpark Altmühltal und den wichtigsten Online-Buchungsportalen:

Titel Unterkunftsverzeichnis 2022

Eintrag Gastgeberverzeichnis

Vermarkten Sie Ihren Betrieb auf der weitreichende Ebene des Tourismusverbandes Naturpark Altmühltal:

Schritt für Schritt zur "Sterneunterkunft"

Die Klassifizierung nach dem Deutschen Tourismusverband (DTV) als Qualitätsversprechen für Ihren Gast:

Zum Güldenen Ritter Treuchtlingen

Weitere Zertifizierungsmöglichkeiten

Stellen Sie die Besonderheiten Ihrer Unterkunft mithilfe verschiedenster Zertifizierungen heraus:

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Infos zu Förderprogrammen für Ihren Betrieb

Fördermöglichkeiten in der Region und Ihre Ansprechpartner

Informationszentrum Naturpark Altmühltal

Tipps

Tipps für die Vermarktung Ihres Betriebes und die Betreuung Ihrer Übernachtungsgäste:

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