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Intern Naturpark Altmühltal

Informationen zur touristischen Vermietung

Bei Ihnen steht leerer Wohnraum zur Verfügung und Sie möchten gerne wieder Leben im Haus haben und sich ein kleines Zubrot verdienen? Es sprechen viele Gründe für die Eröffnung einer Ferienwohnung in unserem schönen Naturpark Altmühltal. Gerne stehen wir Ihnen mit wichtigen Informationen und Hinweisen für die touristische Vermietung und die Vermarktung Ihrer Unterkunft zur Seite.

DAC7 bzw Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Neue Meldepflichten für private Vermieter von

Paragraph

Die Einführung des PStTG und der EU-Richtlinie DAC7 zum 01.01.23 erfolgt vor dem Hintergrund eines verstärkten Fokus der Finanzbehörden auf digitale Geschäftsmodelle und die Sicherstellung eines fairen Steuersystems. 

Geschäftsmodelle mit digitalen Plattformen boomen: Unterkünfte, Mietautos, Umzüge, Elektrogeräte, Kleidungsstücke oder Spielzeugwaren  - mittlerweile werden Waren und Dienstleistungen jeder Art kommerziell auf digitalen Plattformen vertrieben (Bsp. ebay, Booking, Amazon, TOMAS/OBS, Naturpark Altmühltal usw).

Das PStTG verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen dazu, detaillierte Stammdaten und Umsätze, der auf ihren Plattformen registrierten Anbieter an die deutschen Steuerbehörden zu melden. 

Im Tourismus betrifft dies vor allem private Vermieter von Ferienwohnungen/Ferienhäusern und Privatpensionen, aber auch Dienstleister wie Naturparkführer oder Stadtführer, die ihre Angebote auf digitalen Plattformen vermarkten. 

Durch die verpflichtenden Meldungen soll eine größere Transparenz in der wachsenden digitalen Wirtschaft geschaffen werden, sodass Einkünfte korrekt erfasst und faire Wettbewerbsbedingungen gefördert werden.

Steuern Ihrer Ferienwohnungen einreichen: Alles über die neue Anlage V-Fewo

Paragraph-Bild von Pixabay

Seit 2023 ist bei der Steuerklärung für Vermieter von Ferienwohnungen die Anlage V-FeWo zusätzlich zur Anlage V abzugeben. Die Überschusserzielungsabsicht wird dann angenommen, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr 75 % der ortsüblichen Vermietungszeit beträgt.

Die ortsüblichen Vermietungstage stellen kein Merkmal der Monatserhebung im Tourismus oder einer anderen amtlichen Statistik dar, weshalb das Bayerische Landesamt für Statistik hierzu leider keine Informationen vorliegen hat.

Nach Information durch die Finanzverwaltung stehen Angaben über ortsübliche Vermietungstage in der Regel bei Fremdenverkehrsämtern, Gemeinden, Städten oder Kurverwaltungen zur Verfügung. 

Leider ist uns eine genauere Auskunft bis dato nicht möglich. 

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Rechtliche Grundlagen

Die Website mit den relevanten Informationen wird momentan vom DTV überarbeitet und steht bald wieder zur Verfügung.


Übersicht der rechtlichen Grundlagen für die Vermietung von Ferienunterkünften vom Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV):

  • Bau- und Mietrecht
  • Gewerberecht
  • Steuerrecht
  • Abgaben und Rundfunk
  • Personenbeförderung
  • Wettbewerbsrecht
Impressum

Informationspflichten für touristische Betriebe

Überblick der Informationspflichten nach dem Deutschen Tourismusverband e. V. (DTV)

Informationszentrum Naturpark Altmühltal

Tourismus- und Kurbeitrag

Einige Orte im Naturpark Altmühltal erheben einen Kurbeitrag von Gästen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken in den Marktgemeinden aufhalten.

Für die Meldung der Kurbeitragspflichtigen sowie die Erhebung des Beitrages und die Übermittlung an die Stadt/Gemeinde sind die jeweiligen Vermieter/Inhaber verantwortlich.

Detailliertere Informationen erhalten Sie von Ihrer Touristinformation vor Ort.

Weiter zu den jeweiligen Kontaktdaten:

Titel Unterkunftsverzeichnis 2022

Eintrag Gastgeberverzeichnis

Vermarkten Sie Ihren Betrieb auf der weitreichende Ebene des Tourismusverbandes Naturpark Altmühltal:

Hotelzimmer im Hotel Krone Beilngries

TOMAS - Onlinedarstellung von Unterkünften

Digitale Buchungssysteme ermöglichen es, Unterkünfte online buchbar oder flexibel auf Anfrage darzustellen – für maximale Reichweite und optimale Gästeansprache.

Online-Buchbarkeit

Machen Sie Ihre Ferienunterkunft online sichtbar auf den Websiten der örtlichen Touristinformation, des Naturpark Altmühltal und den wichtigsten Online-Buchungsportalen:

Schritt für Schritt zur "Sterneunterkunft"

Die Klassifizierung nach dem Deutschen Tourismusverband (DTV) als Qualitätsversprechen für Ihren Gast:

Zum Güldenen Ritter Treuchtlingen

Weitere Zertifizierungsmöglichkeiten

Stellen Sie die Besonderheiten Ihrer Unterkunft mithilfe verschiedenster Zertifizierungen heraus:

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Infos zu Förderprogrammen für Ihren Betrieb

Fördermöglichkeiten in der Region und Ihre Ansprechpartner

Informationszentrum Naturpark Altmühltal

Tipps

Tipps für die Vermarktung Ihres Betriebes und die Betreuung Ihrer Übernachtungsgäste:

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