Die Einführung des PStTG und der EU-Richtlinie DAC7 zum 01.01.23 erfolgt vor dem Hintergrund eines verstärkten Fokus der Finanzbehörden auf digitale Geschäftsmodelle und die Sicherstellung eines fairen Steuersystems.
Geschäftsmodelle mit digitalen Plattformen boomen: Unterkünfte, Mietautos, Umzüge, Elektrogeräte, Kleidungsstücke oder Spielzeugwaren - mittlerweile werden Waren und Dienstleistungen jeder Art kommerziell auf digitalen Plattformen vertrieben (Bsp. ebay, Booking, Amazon, TOMAS/OBS, Naturpark Altmühltal usw).
Das PStTG verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen dazu, detaillierte Stammdaten und Umsätze, der auf ihren Plattformen registrierten Anbieter an die deutschen Steuerbehörden zu melden.
Im Tourismus betrifft dies vor allem private Vermieter von Ferienwohnungen/Ferienhäusern und Privatpensionen, aber auch Dienstleister wie Naturparkführer oder Stadtführer, die ihre Angebote auf digitalen Plattformen vermarkten.
Durch die verpflichtenden Meldungen soll eine größere Transparenz in der wachsenden digitalen Wirtschaft geschaffen werden, sodass Einkünfte korrekt erfasst und faire Wettbewerbsbedingungen gefördert werden.