Ziel ist es, irreführende oder nicht belegbare Aussagen zu vermeiden und mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit bei der Darstellung ökologischer und nachhaltigkeitsbezogener Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Auch touristische Organisationen, Destinationen und Betriebe können von den neuen Anforderungen betroffen sein, wenn sie mit Nachhaltigkeitsmerkmalen werben oder entsprechende Aussagen in ihrer Kommunikation verwenden.
EmpCo-Richtlinie: Neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten ab 27. September 2026 neue Anforderungen für die Nachhaltigkeitskommunikation.
Wen betrifft die Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie richtet sich grundsätzlich an Unternehmen und Organisationen, die gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Aussagen zu Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften treffen. Dazu zählen unter anderem touristische Betriebe, Destinationen, Tourist-Informationen und touristische Organisationen.
Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen finden sich häufig in unterschiedlichen Kommunikationsmedien, beispielsweise auf:
- Websites
- Social-Media-Kanälen
- Flyern und Broschüren
- Gastgeberverzeichnissen
- Newslettern
- Presseinformationen
- touristischen Angebotsbeschreibungen
- Kampagnen und Werbemitteln
- Produkt- und Verpackungsaufdrucken
Grundsätze der EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie legt den Fokus auf eine transparente, konkrete und nachvollziehbare Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten. Dabei stehen insbesondere folgende Punkte im Mittelpunkt:
- Nachhaltigkeitsaussagen müssen nachvollziehbar sein. Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sollten sich auf konkrete Eigenschaften, Maßnahmen oder Kriterien beziehen und entsprechend belegt werden können.
- Allgemeine Umweltaussagen werden stärker reguliert. Nachhaltigkeitsversprechen sollten möglichst konkret beschreiben, worauf sie sich beziehen und welche Maßnahmen oder Eigenschaften dahinterstehen.
- Aussagen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht über die Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Angebots in die Irre geführt werden. Umweltaussagen, die auf die Kompensation von Treibhausgasen basieren und positive Auswirkungen auf die Umwelt suggerieren, sind unzulässig.
- Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen. Umwelt- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und dürfen nicht beliebig als Nachweis einer besonderen Umweltleistung eingesetzt werden.
Praxisbeispiel: Konkret statt pauschal
Kritisch: „Bei uns verbringen Sie Ihren Urlaub nachhaltig und umweltfreundlich.“
Eine solche allgemeine Aussage kann problematisch sein, wenn nicht klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und wodurch sie belegt wird.
Besser: „Unser Betrieb bezieht zu 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien.“
Hier wird konkret benannt, welche Nachhaltigkeitsleistung gemeint ist. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Aussage tatsächlich zutrifft und entsprechend belegt werden kann.
Grundsätzlich gilt: Je konkreter eine Nachhaltigkeitsaussage formuliert ist, desto besser lässt sich nachvollziehen, worauf sie sich bezieht und welche Leistung dahintersteht.
Was bedeutet das für Ihre Kommunikation?
Die neuen Vorgaben sind nicht als Einschränkung von Nachhaltigkeitskommunikation zu verstehen. Wer nachhaltig handelt, soll dies auch weiterhin sichtbar machen können. Auch Ihre Partnerschaft mit dem Naturpark Altmühltal kann daher weiterhin ein wichtiger Bestandteil Ihrer Kommunikation sein.
Wenn Sie Nachhaltigkeitsleistungen Ihres Betriebs oder Ihrer Produkte kommunizieren, empfehlen wir, möglichst konkret zu benennen, was nachhaltig umgesetzt wird und worauf sich die jeweilige Aussage bezieht. So wird nicht nur den neuen Anforderungen Rechnung getragen – konkrete und glaubwürdige Kommunikation bietet auch die Chance, das eigene Engagement sichtbar zu machen und Vertrauen bei Gästen und Kundinnen und Kunden zu stärken.
Weiterführende Informationen
Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen stehen folgende Informationsangebote und Arbeitshilfen zur Verfügung.
- Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT): Der von der DZT herausgegebene Handlungsleitfaden Nachhaltigkeitskommunikation erläutert die Hintergründe der EmpCo-Richtlinie und zeigt anhand praxisnaher Beispiele auf, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben insbesondere auf die touristische Nachhaltigkeitskommunikation haben. Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
- Umweltbundesamt (UBA): Das Umweltbundesamt stellt Hintergrundinformationen zur EmpCo-Richtlinie, zum Schutz vor Greenwashing und zur Bedeutung transparenter Nachhaltigkeitskommunikation bereit. Die Informationen bieten einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und deren Zielsetzung.
Ihre Ansprechpartnerin
Informationszentrum Naturpark Altmühltal
Frau Clara Hausmann
Notre Dame 1
85072 Eichstätt