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Intern Naturpark Altmühltal

Wegfall der OS-Plattform: Anpassung der Informationspflichten ab dem 20. Juli 2025

Meldung vom 11.06.2025 (09:00 Uhr)

Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, im Impressum auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU-Kommission hinzuweisen. Hintergrund ist die geplante Einstellung der Plattform durch die Europäische Kommission. Die bisher verpflichtende Verlinkung sowie der Hinweis auf die OS-Plattform sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Trotz Wegfall der OS-Plattform besteht weiterhin eine Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Gemäß §§ 36 und 37 VSBG sind Unternehmer verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und im Falle eines bereits bestehenden Konflikts mit einem Verbraucher, welche Stelle zuständig ist.