Deshalb benötigen wir auch in diesem Jahr die statistischen Zahlen zu Übernachtungen, Betten- und Betriebsangebot sowie Betriebsschließungen und deren Gründe in den einzelnen Gemeinden.
Bei der Erhebung der Zahlen bitten wir Sie, die Privatvermieter ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Daten anonym bleiben, keine Einzelangaben veröffentlicht werden und keine namentliche Erwähnung erfolgt.
Eine Meldung der Zahlen beim Landesamt für Statistik ist für gewerbliche Betriebe (10 Betten und mehr) verpflichtend. Bei einem Versäumnis werden Bußgelder erhoben.
Wir bitten Sie, hierfür online einfach und unkompliziert den Erhebungsbogen für das Jahr 2024 bis spätestens 20. März 2025 auszufüllen.