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Intern Naturpark Altmühltal

Steuern Ihrer Ferienwohnungen einreichen: Alles über die neue Anlage V-Fewo

08.10.2024 (08:00 Uhr)

Als Vermieter einer Ferienwohnung müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in der Anlage V der Steuererklärung angeben. Ab 2023 gibt es zusätzlich die Anlage V-Fewo, die speziell für Ferienwohnungen eingeführt wurde. 

Wichtig ist, dass das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht erkennt, um Verluste bzw. Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Dazu muss die Ferienwohnung an mindestens 75 % der ortsüblichen Vermietungstage vermietet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt von „Liebhaberei“ ausgeht, was die Absetzbarkeit von Verlusten einschränkt.

Wir informieren Sie ausführlicher über das Thema, sobald wir nähere Informationen vom Tourismusverband Franken erhalten haben.