23.10.2024 (08:00 Uhr)
Seit 2023 ist bei der Steuerklärung für Vermieter von Ferienwohnungen die Anlage V-FeWo zusätzlich zur Anlage V abzugeben. Die Überschusserzielungsabsicht wird dann angenommen, wenn die Ferienwohnung im ganzen Jahr 75 % der ortsüblichen Vermietungszeit beträgt.
Die ortsüblichen Vermietungstage stellen kein Merkmal der Monatserhebung im Tourismus oder einer anderen amtlichen Statistik dar, weshalb das Bayerische Landesamt für Statistik hierzu leider keine Informationen vorliegen hat.
Nach Information durch die Finanzverwaltung stehen Angaben über ortsübliche Vermietungstage in der Regel bei Fremdenverkehrsämtern, Gemeinden, Städten oder Kurverwaltungen zur Verfügung.