27.11.2024 (10:33 Uhr)
„Nachdem der Bundesrat zwischenzeitlich dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt hat, entfällt zum 1. Januar 2025 die besondere Meldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste.
Was ist jetzt wichtig?
Nach dem Gesetzesbeschluss sollten Kommunen ihre Gästebeitragssatzungen umgehend dahingehend prüfen, ob inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Die Überprüfung ist besonders für Kommunen notwendig, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen.
Wie sieht es in Bayern aus?
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zugesagt eine überarbeitete Fassung der „Muster-Kurbeitragssatzung“ mit Begleitinformationschreiben zu verfassen. Die Kommunikation an die Gemeinden erfolgt – wie bisher üblich – über das StMI – Regierungen – Landratsämter. Eine Entscheidung des Innenministeriums bezüglich der Entwicklung eines einheitlichen Meldeschein-Formulars für die alleinige Erhebung der Kurbeiträge steht noch aus.