Achtung – Abmahnwellen bei der ungefragten Verwendung von Google Fonts
Als Betreiber einer eigenen Website sollten Sie darauf achten, dass Sie Google Fonts nicht ungefragt benutzen.
Wer dies trotzdem tut, läuft momentan Gefahr direkt von sog. Abmahnanwälten eine Zahlungsaufforderung zu bekommen um eine Klage zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb zusammen mit dem Programmierer ihrer Seite diese Thematik zu besprechen und die Nutzung entsprechend anzupassen.
Der Naturpark Altmühltal verzichtet komplett auf den ungefragten Einsatz dieser Schriften.
Hier weitere Infos zu dem Thema:
https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/recht/aktuelles/google-fonts-5575216
https://www.heise.de/news/DSGVO-Abmahnwelle-wegen-Google-Fonts-7206364.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsanwalt-kilian-lenard-update-zur-abmahnung-205025.html
https://www.abofalle-anwalt.de/kilian-lenard-martin-ismail-google-fonts/